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Steuern & Banken

Registrierung für Mehrwert- & Körperschaftsteuer in den VAE

Jedes Unternehmen in den VAE hat heute steuerliche Pflichten. QuickDCC registriert Ihr Unternehmen bei der Federal Tax Authority (FTA) über das EmaraTax-Portal, reicht Ihre Erklärungen ein und behält die Fristen im Blick, damit Sie Strafen vermeiden.

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Kurz erklärt

Wann muss man sich in den VAE für Mehrwert- und Körperschaftsteuer registrieren?

Die Mehrwertsteuerregistrierung ist Pflicht, sobald steuerpflichtige Lieferungen und Importe in 12 Monaten 375.000 AED übersteigen oder dies in den nächsten 30 Tagen erwartet wird; freiwillig ist sie ab 187.500 AED möglich. Die Körperschaftsteuerregistrierung ist für Steuerpflichtige verpflichtend, auch für Freihandelszonengesellschaften. Beide Registrierungen erfolgen bei der Federal Tax Authority über das EmaraTax-Portal.

Zuletzt geprüft am vom QuickDCC-Team

Körperschaftsteuer in den VAE

Die VAE-Körperschaftsteuer gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023. Zu versteuerndes Einkommen bis 375.000 AED wird mit 0 % besteuert, darüber mit 9 %. Qualifying Free Zone Persons können 0 % auf qualifizierende Einkünfte nutzen, und kleine Unternehmen können für berechtigte Steuerzeiträume die Small Business Relief beantragen.

Die Registrierung ist für Steuerpflichtige, einschließlich Freihandelszonengesellschaften, verpflichtend, und eine verspätete Registrierung kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Mehrwertsteuer in den VAE

Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 5 %. Die Registrierung ist Pflicht, wenn steuerpflichtige Lieferungen und Importe in den letzten 12 Monaten 375.000 AED überschritten haben oder dies in den nächsten 30 Tagen erwartet wird. Eine freiwillige Registrierung ist ab 187.500 AED möglich. Registrierte Unternehmen geben meist vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen ab.

Das ist in „Mehrwert- & Körperschaftsteuer“ enthalten

  • Registrierung für die Körperschaftsteuer
  • Mehrwertsteuerregistrierung und TRN
  • Abgabe der Umsatzsteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärung gemeinsam mit Ihrem Buchhalter
  • Steuerliche Abmeldung
  • Unterstützung bei der Buchhaltung

Mehrwert- & Körperschaftsteuer: der Ablauf Schritt für Schritt

  1. 01

    Analyse

    Wir prüfen, welche Registrierungen und Fristen für Sie gelten.

  2. 02

    Unterlagen

    Wir sammeln Lizenz, Finanzdaten und Angaben zu den Gesellschaftern.

  3. 03

    EmaraTax

    Wir reichen Ihre Registrierungen bei der FTA ein.

  4. 04

    Compliance

    Wir überwachen Fristen und reichen Erklärungen pünktlich ein.

Üblicherweise benötigte Unterlagen

  • Gewerbelizenz und MOA/AOA
  • Reisepass und Emirates ID der Inhaber und des Zeichnungsberechtigten
  • Kontakt- und Bankdaten des Unternehmens
  • Umsatzzahlen oder Jahresabschlüsse (für die Mehrwertsteuer)

Die Anforderungen variieren je nach Behörde und Tätigkeit. Nach der Beratung senden wir Ihnen eine individuelle Checkliste.

Mehrwert- & Körperschaftsteuer: häufige Fragen

Müssen sich Freihandelszonengesellschaften für die Körperschaftsteuer registrieren?

Ja. Alle Freihandelszonengesellschaften müssen sich registrieren, auch wenn sie vom 0-%-Satz auf qualifizierende Einkünfte profitieren wollen.

Wann muss ich mich für die Mehrwertsteuer registrieren?

Wenn Ihre steuerpflichtigen Lieferungen und Importe in den letzten 12 Monaten 375.000 AED überschritten haben oder dies in den nächsten 30 Tagen erwartet wird. Freiwillig können Sie sich ab 187.500 AED registrieren.

Was ist eine TRN?

Die Tax Registration Number (TRN) ist die Nummer, die die FTA bei der Registrierung für Mehrwert- oder Körperschaftsteuer vergibt. Sie muss auf Ihren Steuerrechnungen stehen.

Was passiert bei verspäteter Registrierung oder Abgabe?

Die FTA kann Verwaltungsstrafen für verspätete Registrierung, Abgabe und Zahlung verhängen. Wir helfen Ihnen, pünktlich zu registrieren und abzugeben.

Offizielle Quellen

Regeln, Gebühren und Fristen werden von den Behörden der VAE festgelegt und ändern sich gelegentlich. Die offizielle Position finden Sie hier:

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